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Leserbrief zum Thema "Veranstaltungszentrum"

Der folgende Leserbrief unseres Fraktionsobmanns Martin Dämon wurde in der Alpenpost Nr. 8 (20.4.2023) abgedruckt.



Veranstaltungszentrum Altaussee


In Hinblick auf die Darstellung auf der „Bürgermeisterseite“ in der Frühjahrsausgabe der Gemeindezeitung „Der Altausseer“ und unter Bezugnahme auf den Alpenpostartikel zum Thema „Veranstaltungszentrum“ in der Alpenpostausgabe Nr. 7 möchte ich ein paar, wie ich meine, wichtige Ergänzungen vorbringen.


Die Gemeinde Altaussee verfügt nach dem Rechnungsabschluss 2022 über Rücklagen von rund 2,88 Mio. €. Davon entfallen rund 400.000 € auf eine allgemeine Haushaltsrücklage. Diese allgemeine Haushaltsrücklage ist mit dem Ankauf der Gehsteigfräse und dem neuen Schneeräumgerät zur Gänze ausgeschöpft und mit Ende 2023 nicht mehr vorhanden.

Alle anderen Rücklagen sind zweckgebunden und stammen aus Gebühren (größtenteils Müll, Wasser und Kanal). Da diese Rücklagen zweckgebunden sind, ist eine Heranziehung für andere Ausgaben nur in Form eines „internen Darlehens“ möglich, das heißt, die Mittel können zeitlich befristet herangezogen werden, sofern sie in diesem Zeitraum nicht benötigt werden und vom Gemeinderat ein verbindlicher (!) Rückzahlungsplan für die Tilgung dieses internen Darlehens beschlossen wird.


Wenn der Eindruck erweckt wird, man könne damit Teile des Veranstaltungszentrums bezahlen, dann ist das nicht richtig. Man nimmt aus den Rücklagen ein gering verzinstes Darlehen auf, zurückzahlen muss man es dennoch. Die nicht erwirtschafteten Habenzinsen für die Rücklagen gehen zu Lasten der Allgemeinheit.

Auch die Förderung vom Land Steiermark wird man – da diese voraussichtlich auf 10 Jahre erfolgen wird – über einen Bankkredit zwischenfinanzieren müssen. Die nicht unerheblichen Zinskosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Dazu kommt noch das Darlehen auf dem freien Finanzmarkt für die Restfinanzierung der Gemeinde (Höhe ist mir derzeit nicht bekannt).

Damit ist das Veranstaltungszentrum zur Gänze kreditfinanziert, wobei das Land für die Hälfte der Kosten die Rückzahlung über 10 Jahre, nicht aber die Zinsen übernimmt.


In einem hat Bürgermeister Loitzl in der Alpenpost recht. Ich weiß nicht, an wie vielen Sitzungen er teilgenommen hat, ich war zu keiner Einzigen eingeladen. Aber die Anzahl der Sitzungen hat auch möglicherweise nichts mit der Qualität der Beschlüsse zu tun. Ich stehe dennoch jederzeit gerne für eine konstruktive Mitarbeit zur Verfügung.


Wenn in der nächsten Gemeinderatssitzung die entsprechenden Unterlagen vorliegen werden – auch die Folgekosten der Finanzierung sowie ein Business Plan für den Veranstaltungssaal inkl. Abschätzung der Auslastung sowie der Saalmietkosten für die Veranstaltungen, wird man abschätzen können, die groß der Schuldenrucksack für die nächsten Generationen sein wird.

Die Vermietung des Gemeindesaales mit Gewinnerzielungsabsicht ist dabei Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug bei den Baukosten. Eine kostendeckende Benützungsgebühr wird also nicht ausreichend sein, man benötigt einen Gewinnzuschlag.


Wenn die Kosten auf dem Tisch liegen, wird man sehen, ob man dann den Mut hat, dieses Vorhaben – unter diesen finanziellen Voraussetzungen – auch tatsächlich zu beschließen.

Es geht nicht darum, etwas zu verhindern oder zu verzögern. Aber man sollte im Voraus wissen, was es kostet. Und man sollte sich an die gültigen Verordnungen des Landes Steiermark halten. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.



EGO-Kommentar Alpenpost Nr. 8 (2023)
Auch der "EGO-Kommentar" in derselben Alpenpost-Ausgabe passt gut zum Thema.

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